Nach Vorlage eines vollstreckbaren Titels werden ggfs. angemessene
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
eingeleitet. Hierzu gehören u.a.:
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,
Zwangsvollstreckungsauftrag,
Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft
(ehem. eidesstattlichen Versicherung),
Verhaftungsauftrag,
Zwangssicherungshypothek,
Verwertung vorhandener oder gepfändeter Sicherheiten,
sonstige gerichtliche Aufträge.
Aufgrund vorheriger Schuldner-Recherchen erfolgt
die Auswahl der möglichen Vollstreckungsmaßnahmen sehr gezielt,
um eine hohe Erfolgsquote zu erreichen.
Die Kostenlast gering zu halten, wird dabei immer im Auge behalten.