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Impressum
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werden Ihnen zur Verfügung gestellt von:
A C T I O Inkasso und Forderungsmanagement,
Geschäftsinhaberin Dipl.-Wirtschaftsing. Cathrin Balzersen
Firmensitz / Postanschrift:
Fulgengrund 33
18211 Retschow
Tel. 038203-429135
Fax 038203-429167
Chronik:
2008 - 2012:
Daverdener Str. 43,
27299 Langwedel
2004 - 2008:
Brückstr. 12-14,
27283 Verden (Aller)
2001 - 2004:
CB-INKASSO, Am Maiberg 10, 27299 Langwedel
Gewerbeamt:
Amt Bad Doberan-Land
Rechtsdienstleistungsregister:
3712 I SH Balzersen (gem. Art. 2 § 1 des RDGEG)
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Präsident des Oberlandesgerichts in Rostock
Zulassung:
ACTIO Inkasso und Forderungsmanagement, vertreten durch die Inh. Cathrin Balzersen, unterliegt dem Rechtsdienstleistungsgesetz und wurde zugelassen vom Präsidenten des Landgerichts Verden gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGD
Finanzamt:
Rostock USt-ID: DE231394162
Technischer Ansprechpartner:
Betreuung der Domain actio-inkasse.de in technischer Hinsicht erfolgt durch den
tech-c Hostmaster STRATO AG Webhosting der STRATO AG, Pascalstr. 10, 10587 Berlin
HINWEIS:
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Gesetzliche Vorschriften
Hinweis auf Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 der ODR-Verordnung:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG:
Cathrin Balzersen, Inh. ACTIO Inkasso und Forderungsmanagement,
erklärt sich freiwillig dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. teilzunehmen.
Für Inkassodienstleister besteht diesbezüglich keine gesetzliche Verpflichtung.
Diese ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
www.verbraucher-schlichter.de
Geldwäsche-Gesetz (GwG):
Ab dem 26.06.2017 greift das neue Geldwäsche-Gesetz (GwG).
Hiernach ist es erforderlich, vor Geschäftsabschluss, Geschäftsaufnahme und/oder Auszahlung von Geldern eine Dokumentation über die Personen/Institutionen
des Empfängers zu hinterlegen und bereit zu halten.
Von Privatpersonen wird hierzu eine Kopie des Personalausweises angefertigt.
Bei Unternehmen sind die wirtschaftlich Berechtigten festzustellen
und Personalausweiskopien anzufertigen.
Weiterhin sind Auszüge aus dem Handelsregister oder Transparenzregister
bzw. die Gewerbeanmeldung in Kopie vorzulegen.
Informationspflicht nach Art.14 DS-GVO
Der/die Schuldner/in wird über die Verarbeitung seiner Daten entsprechend informiert
und auf die folgenden Artikel 6 Abs. 1, 14 Abs. 2, 15-22 und 77 der DS-GVO
im erstem Kontaktschreiben hingewiesen.