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A C T I O - Zusammenarbeit, die sich auszahlt!

Nach Vorlage eines vollstreckbaren Titels werden ggfs. angemessene

 

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

 

eingeleitet. Hierzu gehören u.a.: 

 

Pfändungs- und Überweisungsbeschluss,
Zwangsvollstreckungsauftrag,
Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft

(ehem. eidesstattlichen Versicherung),
Verhaftungsauftrag,
Zwangssicherungshypothek,
Verwertung vorhandener oder gepfändeter Sicherheiten,
sonstige gerichtliche Aufträge.

 

Aufgrund vorheriger Schuldner-Recherchen erfolgt

die Auswahl der möglichen Vollstreckungsmaßnahmen sehr gezielt, 

um eine hohe Erfolgsquote zu erreichen.

Die Kostenlast gering zu halten, wird dabei immer im Auge behalten.